Dieser Ratgeber erklärt, welche Inhalte typischerweise in einer medizinischen Promotionsordnung stehen und worauf Sie achten sollten. Die Regelungen unterscheiden sich von Fakultät zu Fakultät, deshalb ersetzt dieser Überblick nicht die Lektüre Ihrer eigenen Promotionsordnung.
Was ist eine Promotionsordnung?
Die Promotionsordnung ist eine Satzung der Fakultät oder Hochschule, die das Promotionsverfahren verbindlich regelt. Medizinische Fakultäten haben in der Regel eigene Ordnungen für den Dr. med. und den Dr. med. dent., manchmal ergänzt um Ordnungen für weitere Grade wie den Dr. rer. medic. oder strukturierte PhD-Programme. Welche Unterschiede es zwischen diesen Graden gibt, beschreibt der Ratgeber Dr. med., MD/PhD und verwandte Doktorgrade.
Sie finden die gültige Fassung meist auf der Website des Promotionsbüros oder in den amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule. Achten Sie darauf, dass Sie die aktuelle Fassung lesen und prüfen Sie, ob Übergangsregelungen für bereits laufende Verfahren gelten.
Typische Inhalte einer medizinischen Promotionsordnung
1. Zulassung und Annahme als Doktorandin oder Doktorand
Die Promotionsordnung regelt, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um als Doktorandin oder Doktorand angenommen zu werden. In der Medizin ist das häufig an einen bestimmten Studienfortschritt gebunden, für die Verleihung des Grades meist an den Abschluss des Studiums. Viele Fakultäten verlangen, dass Sie sich zu Beginn der Arbeit registrieren oder einen Antrag auf Annahme stellen. Diese Registrierung ist mehr als eine Formalie: Je nach Fakultät ist sie Voraussetzung dafür, dass die Arbeit später überhaupt eingereicht werden kann.
2. Betreuung und Betreuungsvereinbarung
Geregelt ist, wer eine Promotion betreuen darf, etwa Professorinnen und Professoren oder habilitierte Mitglieder der Fakultät. Viele Fakultäten sehen eine schriftliche Betreuungsvereinbarung vor, in der Thema, Zeitplan, Pflichten beider Seiten und regelmäßige Gespräche festgehalten werden. Manche verlangen zusätzlich eine zweite betreuende Person oder ein Betreuungskomitee. Wie Sie eine passende Betreuung ansprechen, lesen Sie im Ratgeber Doktorvater anschreiben in der Medizin.
3. Promotionsleistungen und Form der Arbeit
Die Promotionsordnung legt fest, welche Leistungen für die Promotion erbracht werden müssen. In der Medizin ist das vor allem die Dissertation. Geregelt sind dabei typischerweise:
- ob die Arbeit als Monografie oder kumulativ auf Grundlage veröffentlichter Fachartikel eingereicht werden kann
- in welcher Sprache die Arbeit verfasst sein darf
- welche Bestandteile Pflicht sind, etwa eine deutsche und eine englische Zusammenfassung oder ein Lebenslauf
- welche formalen Vorgaben gelten, etwa zu Titelblatt, Gliederung und Zitierweise
- ob ergänzende Leistungen wie die Teilnahme an Kursen oder Kolloquien verlangt werden
Für die kumulative Promotion gibt es oft besondere Anforderungen an Anzahl, Rang und Erstautorschaft der Publikationen. Mehr dazu im Ratgeber zur Publikationspromotion in der Medizin.
4. Gute wissenschaftliche Praxis und Ethik
Viele Promotionsordnungen verweisen auf die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, an deutschen Hochschulen meist in Anlehnung an den Kodex der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Für Arbeiten mit Patientendaten, Probanden oder Proben kann der Nachweis eines Ethikvotums verlangt werden. Auch Tierversuche unterliegen eigenen Genehmigungsverfahren.
5. Einreichung und Begutachtung
Nach der Einreichung wird die Arbeit in der Regel von mindestens zwei Gutachterinnen oder Gutachtern bewertet, häufig ist eine davon die betreuende Person. Die Promotionsordnung regelt, wer begutachten darf, welche Fristen gelten und was passiert, wenn die Gutachten stark voneinander abweichen. Häufig wird die Arbeit zudem für einen bestimmten Zeitraum zur Einsicht für Mitglieder der Fakultät ausgelegt.
6. Mündliche Prüfung, Disputation oder Kolloquium
Ob und in welcher Form eine mündliche Prüfung stattfindet, ist sehr unterschiedlich geregelt. Manche Fakultäten sehen eine Disputation vor, in der Sie Ihre Arbeit vorstellen und verteidigen, andere ein Kolloquium oder eine mündliche Prüfung zu Ihrem Fachgebiet. Prüfen Sie früh, was bei Ihnen verlangt wird.
7. Bewertung und Gesamtnote
Die Bewertung erfolgt meist in lateinischen Notenstufen wie summa cum laude, magna cum laude, cum laude und rite. Wie sich die Gesamtnote aus Gutachten und gegebenenfalls mündlicher Prüfung zusammensetzt und welche besonderen Bedingungen für die Bestnote gelten, regelt die Promotionsordnung.
8. Eidesstattliche Erklärung
Mit der Einreichung geben Sie in aller Regel eine eidesstattliche oder ähnliche Versicherung ab, dass Sie die Arbeit selbstständig verfasst und alle Hilfsmittel und Quellen angegeben haben. Oft müssen Sie außerdem erklären, ob Sie entgeltliche Hilfe in Anspruch genommen haben und ob die Arbeit bereits an anderer Stelle eingereicht wurde. Diese Erklärung ist rechtlich bedeutsam; lesen Sie sie vor Beginn der Arbeit genau.
9. Veröffentlichungspflicht und Führen des Titels
Nach bestandener Prüfung muss die Dissertation veröffentlicht werden, etwa als gedruckte Pflichtexemplare, elektronisch auf dem Hochschulserver oder in einem Verlag. Die Frist und die Zahl der Exemplare legt die Fakultät fest. In vielen Fällen dürfen Sie den Doktorgrad erst nach der Veröffentlichung und der Aushändigung der Urkunde führen. Planen Sie diesen Schritt mit ein; wie lange das gesamte Verfahren dauern kann, zeigt der Ratgeber Wie lange dauert eine medizinische Doktorarbeit?.
10. Gebühren, Rücknahme und Entzug
Schließlich regeln viele Promotionsordnungen, ob Gebühren anfallen, unter welchen Umständen ein Verfahren abgebrochen oder wiederholt werden kann und wann der Doktorgrad nachträglich entzogen werden kann, etwa bei Täuschung.
Checkliste: Worauf Sie beim Lesen achten sollten
Nehmen Sie sich für die Promotionsordnung einen ruhigen Abend und beantworten Sie die folgenden Fragen schriftlich. Was unklar bleibt, klären Sie mit dem Promotionsbüro oder Ihrer Betreuung.
- Lesen Sie die aktuell gültige Fassung, und gelten für Sie Übergangsregelungen?
- Ab wann und wie müssen Sie sich als Doktorandin oder Doktorand registrieren?
- Wer darf Sie betreuen, und ist eine Betreuungsvereinbarung vorgeschrieben?
- Ist eine kumulative Promotion möglich, und welche Publikationen werden verlangt?
- In welcher Sprache darf die Arbeit verfasst sein?
- Welche Formalien gelten für Aufbau, Titelblatt und Zusammenfassungen?
- Ist ein Ethikvotum nachzuweisen?
- Gibt es eine Disputation, ein Kolloquium oder eine mündliche Prüfung?
- Wie lautet die eidesstattliche Erklärung im Wortlaut?
- Wie und in welcher Frist muss die Arbeit veröffentlicht werden?
- Fallen Gebühren an?
Tipp: Legen Sie sich zu Beginn ein Dokument an, in dem Sie alle formalen Anforderungen Ihrer Fakultät sammeln, mit Fundstelle in der Ordnung. Diese Liste prüfen Sie vor der Einreichung Punkt für Punkt. So vermeiden Sie, dass die Arbeit wegen einer fehlenden Zusammenfassung oder eines falschen Titelblatts zurückkommt.
Häufige Stolperfallen
In der Praxis führen immer wieder dieselben Punkte zu Verzögerungen. Dazu gehört eine Registrierung, die erst nach Beginn der Datenerhebung erfolgt, ein Ethikvotum, das nicht vor der Erhebung eingeholt wurde, oder eine Betreuungsperson, die formal nicht berechtigt ist, allein zu betreuen. Auch ein Wechsel der Fakultät kann dazu führen, dass andere Anforderungen gelten. Wer diese Punkte vor dem Start klärt, erspart sich spätere Überraschungen.
Fazit
Die Promotionsordnung ist der verbindliche Rahmen Ihrer medizinischen Doktorarbeit. Sie regelt Zulassung, Betreuung, Form der Arbeit, Begutachtung, mündliche Prüfung, eidesstattliche Erklärung und Veröffentlichung, und all das je nach Fakultät unterschiedlich. Lesen Sie sie früh, sammeln Sie die Anforderungen in einer eigenen Liste und klären Sie offene Punkte mit dem Promotionsbüro. So schaffen Sie eine solide Grundlage für alles, was folgt.
Häufige Fragen zur Promotionsordnung in der Medizin
Wo finde ich die Promotionsordnung meiner Fakultät?
In der Regel auf der Website des Promotionsbüros der medizinischen Fakultät oder in den amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule. Achten Sie auf die aktuelle Fassung und mögliche Übergangsregelungen.
Gilt die Promotionsordnung, die bei meinem Start gültig war?
Das ist unterschiedlich geregelt. Viele neue Ordnungen enthalten Übergangsbestimmungen, nach denen laufende Verfahren noch nach der alten Fassung abgeschlossen werden können, oft mit Fristen. Klären Sie das mit dem Promotionsbüro.
Muss ich in der Medizin eine Disputation halten?
Das hängt von Ihrer Fakultät ab. Manche sehen eine Disputation vor, andere ein Kolloquium, eine mündliche Prüfung oder keine gesonderte mündliche Leistung. Maßgeblich ist allein Ihre Promotionsordnung.
Ab wann darf ich den Titel Dr. med. führen?
In vielen Fällen erst nach Abschluss des gesamten Verfahrens, also nach Veröffentlichung der Dissertation und Aushändigung der Urkunde. Die genaue Regelung finden Sie in Ihrer Promotionsordnung.
Wenn Sie noch keine Betreuung gefunden haben, unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem Doktorvater und erstellen eine Disposition, die sich an den Vorgaben Ihrer Universität orientiert. Bei einer bereits laufenden Arbeit prüfen wir im Rahmen unserer Unterstützung bei der Dr.-med.-Arbeit auch die formalen Vorgaben Ihrer Fakultät.